Verbraucherportale für Fluggastrechte im Vergleich

Vier Fluggasthelfer im Portrait - Vorteile, Nachteile und viele nützliche Infos

Flugverspätungen und Flugannullierungen sowie Nichtbeförderung wegen Überbuchungen sind bei Airlines keine Seltenheit. Die Fälle sind ein besonderes Ärgernis für die Fluggäste. Sie verpassen eventuelle Anschlussflüge, haben lange Wartezeiten an Flughäfen und kommen erst später im Ferienort an. Die Wenigsten wissen, dass sie Fluggastrechte haben. In vielen Fällen von Flugverspätungen, Flugausfällen und Nichtbeförderungen haben sie einen Anspruch auf Entschädigung. Diejenigen, die ihre Fluggastrechte kennen, gehen gegen die Airlines vor, um Entschädigungen zu erzielen. Das stellt sich oftmals als Mammutaufgabe heraus. Die Airlines zahlen ungerne Entschädigungen. Viele Airlines reagieren nicht auf Forderungsschreiben und in zahlreichen Fällen ziehen die Flugpassagiere vor Gericht. Das heisst für die geschädigten Fluggäste: Prozess- und Gerichtskosten sowie Kosten für den Anwalt. Des Weiteren kostet der Aufwand viel Kraft, Zeit und Nerven. Das sind ausschlaggebende Gründe, warum Geschädigte nicht um ihre Fluggastrechte kämpfen. Damit die Airlines nicht verschont bleiben und zur Rechenschaft gezogen werden, gibt es die sogenannten Fluggasthelfer. Sie setzen sich für eure Fluggastrechte ein und klagen, wenn nötig, eure Entschädigungen vor Gericht ein. Vier dieser Fluggastrechte-Portale habe ich genau durchleuchtet und einen Vergleich aufgestellt.

Was sind Fluggastrechte?

Laut der europäischen Fluggastrechte-Verordnung habt ihr Anspruch auf Entschädigung, wenn euer Flug eine Verspätung von mehreren Stunden hat, ausfällt oder ihr aufgrund einer Überbuchung nicht von der Airline befördert werdet. Diese Fluggastrechte gelten, wenn ihr Passagiere von Flügen innerhalb der Schweiz und der EU seid oder wenn die Flüge von Fluggesellschaften durchgeführt werden, die ihren Unternehmenssitz in der Schweiz, der EU, in Island oder Norwegen haben. Als Beispiel: Ihr wollt von Zürich nach Palma de Mallorca reisen. Euer Flug startet allerdings vier Stunden später als geplant. In der Regel habt ihr dann einen Anspruch auf Entschädigung. Gleiches gilt, wenn der Flug annulliert wird oder er überbucht ist und ihr nicht befördert werdet.

Fluggastrechte – Fälle:

    • Verspätungen
    • Flugannullierung
    • Nichtbeförderung bei Überbuchung

Ausnahmen bestätigen die Regel. Ist nicht die Airline Schuld an der Verspätung oder dem Flugausfall, greift die EU-Fluggastrechte-Verordnung nicht. Stattdessen kann es sich um aussergewöhnliche Umstände wie politische Instabilität, Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken, unerwartete Flugsicherheitsmängel und Streiks handeln. Tritt einer dieser Fälle ein, ist es schwer eine Entschädigung der Airline zu erzielen.

Handelt es sich um einen Fluggastrechte-Fall und ihr habt Anspruch auf eine Entschädigung, muss die Airline pauschale Ausgleichsleistungen zahlen. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Länge der Flugstrecke ab. Dabei differenziert die europäische Fluggastrechte-Verordnung zwischen Kurzstrecken bis 1.500 Kilometer, Mittelstrecken innerhalb der EU bis 3.500 Kilometer und Langstrecken über 3.500 Kilometer. Je länger die Flugstrecke ist, desto höher fällt die Entschädigungssumme aus.

 

Höhe der Entschädigung in Abhängigkeit von der Flugstrecke

Flugstrecke pauschale Entschädigung
kürzer oder gleich 1.500 km 250€ (284 CHF)
kürzer oder gleich 3.500 km innerhalb der EU 400€ (454 CHF)
länger als 3.500 km ausserhalb der EU 600€ (682 CHF)

Frau sitzt am Flughafen und wartet auf ihren verspäteten Flug

Fluggasthelfer – vier Portale im grossen Vergleich

Jedes Jahr fallen an europäischen Flughäfen zig Flüge aus und zahlreiche Flüge haben eine signifikante Verspätung. Die Überbuchung ist bei vielen Fluggesellschaften Gang und Gebe, um eine möglichst grosse Auslastung zu erreichen. Das wird zu einem Problem, wenn Flugpassagiere aufgrund einer Überbuchung nicht mitfliegen können. All das sind Fälle für das Fluggastrecht, das Entschädigungen vorsieht. Um die Airlines nicht davonkommen zu lassen, gibt es die Fluggasthelfer. Diese Fluggastrechte-Portale unterstützen euch dabei eure Fluggastrechte einzufordern beziehungsweise nehmen die Fälle für euch in die Hand.

In meinem Vergleich untersuche ich vier unterschiedliche Verbraucherportale für Fluggastrechte:

Unter den Fluggastrechte-Portalen gibt es unterschiedliche Geschäftsmodelle. Das klassische Modell erkämpft für Kunden die Entschädigung und zahlt sie daraufhin an die geschädigten Flugpassagiere aus. Die neueren Unternehmen auf dem Markt, überwiegend Start-ups, werben mit einer Sofortentschädigung. Die Fälle werden in wenigen Minuten kostenlos geprüft und innerhalb weniger Stunden ist die Entschädigung auf eurem Konto. Das klassische Geschäftsmodell verfolgen Flightright und Flugrecht.de. Für die neuen Geschäftsmodelle mit Sofortentschädigung stehen „Wir kaufen deinen Flug“ und Compensation2go. Was die einzelnen Verbraucherportale für Fluggastrechte ausmachen, wie viel Provision sie nehmen und welche Vorteile und Nachteile es gibt, erfahrt ihr jetzt detailliert.

Flightright

Das Unternehmen mit Sitz in Potsdam gilt als eines der ersten Portale für Fluggastrechte. Es ging 2010 auf den Markt und verfolgt das klassische Modell. Habt ihr eine Flugverspätung, eine Flugannullierung oder eine Nichtbeförderung erlebt, nehmt ihr online Kontakt mit Flighright auf. Ihr gebt all eure Daten ein und erhaltet eine kostenlose Prüfung und Einschätzung eures Anspruchs. Daraufhin könnt ihr Flightright damit beauftragen, die Entschädigung bei der entsprechenden Airline einzufordern. Flightright tritt dabei als Inkasso-Dienstleister auf. Da Flightright die Entschädigung erst nach den Verhandlungen mit der Airline auszahlt, ist nicht exakt abschätzbar, zu welchem Zeitpunkt das ist. Doch egal, wie der Fall letztendlich ausgeht: Ihr tragt ausschliesslich die Provision für Flightright. Das sind 20%-30% des Entschädigungsbetrags zuzüglich Mehrwertsteuer. Sollten die Partneranwälte selbst vor Gericht keine Chance haben, trägt Flightright alle Prozess- und Gerichtskosten. Ihr bekommt in einem solchen Fall zwar keine Entschädigung, tragt aber auch keinerlei Kosten. Um euren Fall zu verfolgen, könnt ihr euch auf Flightright.de im Kundenportal einloggen. Des Weiteren hält euch der Fluggasthelfer mit regelmässigen E-Mails auf dem Laufenden.

Pro:

    • 0% Kostenrisiko
    • Provision: 20%-30% plus Mehrwertsteuer
    • Kostenloser Anspruchsrechner
    • Provision nur im Erfolgsfall
    • Kundenportal
    • Transparenz
    • Zeitaufwand: 2 Minuten
    • Eigener Anwalt einsetzbar
    • Hohe Erfolgschancen durch Expertise

Contra:

    • Keine Sofortentschädigung
    • Erfolg nicht garantiert
    • Forderungszahlungen können Monate bis Jahre dauern
zu Flightright.de

Frau steht am Flughafen und betrachtet die Abflugzeiten

Flugrecht.de

Das Portal setzt sich seit 2014 für eure Fluggastrechte ein. Flugrecht.de verfolgt das klassische Modell. Das heisst, ihr erhaltet keine Sofortentschädigung, sondern müsst im schlimmsten Fall einige Monate bis Jahre auf die Ersatzleistung der Airline warten. Ist Flightright (das Unternehmen wird für die Durchsetzung der Forderungen von Flugrecht.de beauftragt) erfolgreich, erhaltet ihr die Entschädigungszahlung. Auch Flugrecht.de tritt als Inkasso-Dienstleister auf. Zunächst versucht das Unternehmen durch Mahnschreiben, den Anspruch durchzusetzen. Ist dieser Weg erfolglos, reichen die Partneranwälte von Flugrecht.de Klage ein. Der Pluspunkt: Alle Kosten, die anfallen, trägt das Unternehmen. Ist das Unternehmen erfolgreich, im Mahnverfahren oder vor Gericht, erhaltet ihr die Entschädigungszahlung. Von dem Betrag behält das Portal 20%-30% Provision zuzüglich Mehrwertsteuer ein. Der Login-Bereich für Kunden gibt euch die Möglichkeit, den Stand eures Falls zu sehen und den Verlauf zu beobachten. Um zuvor euren Anspruch zu prüfen, könnt ihr den kostenlosen Entschädigungsrechner nutzen. Mithilfe von Datenbanken und euren Informationen prüft Flugrecht.de euren Fall und die Aussicht auf Erfolg in wenigen Minuten. Scheint euer Fall erfolglos zu sein, nimmt das Portal ihn nicht an.

Pro:

    • 0% Kostenrisiko
    • Provision: 20%-30% plus Mehrwertsteuer
    • Kostenloser Anspruchsrechner
    • Provision nur im Erfolgsfall
    • Kundenportal
    • Transparenz
    • Zeitaufwand: 2 Minuten
    • Hohe Erfolgschancen durch Expertise
    • Zeigt aktuelle Verspätungen auf der Webseite

Contra:

    • Keine Sofortentschädigung
    • Erfolg nicht garantiert
    • Forderungszahlungen können Monate bis Jahre dauern
zu Flugrecht.de

Wir kaufen deinen Flug

Das Start-up ist seit Februar 2016 online. Anders als Flighright und Flugrecht.de, kauft „Wir kaufen deinen Flug“ die Forderungen von geschädigten Flugpassagieren ab. Innerhalb von wenigen Minuten könnt ihr euren Anspruch kostenlos einschätzen lassen. Mithilfe eines Algorithmus prüft „Wir kaufen deinen Flug“, ob ihr einen Anspruch habt und wie hoch die Entschädigung sein könnte. Stimmt ihr der Sofortentschädigung zu, weist das Portal die Auszahlung innerhalb von drei bis 24 Stunden an. Habt ihr das Geld erhalten, ist der Fall für euch abgeschlossen. Da ihr die Forderung an das Unternehmen abtretet, habt ihr keine Einsicht auf den Verlauf des Falls. Ein Kundenportal zur Einsicht wird somit nicht benötigt. Sollte das Start-up nicht erfolgreich sein und keine Entschädigung erzielen, ändert sich nichts für euch. Ihr behaltet die Entschädigung, die euch das Portal zuvor ausgezahlt hat. Ihr müsst es in keinem Fall zurückzahlen. Als Provision nimmt „Wir kaufen deinen Flug“ 25% bis 35% zuzüglich Mehrwertsteuer. Wie viel Provision exakt von der Entschädigungssumme abgezogen wird, hängt vom jeweiligen Fall ab. Leider hat das junge Unternehmen keine AGB auf der Webseite veröffentlicht, sodass es zu vielen Aspekten wie der Vertragskündigung oder Vergleichsangeboten keine Regelungen gibt.

Pro:

    • 0% Kostenrisiko
    • Kostenloser Anspruchsrechner
    • Zeitaufwand: 2 Minuten
    • Schnelle Prüfung der Ansprüche
    • Sofortentschädigung innerhalb 3-24 Stunden

Contra:

    • Provision: 25%-35% plus Mehrwertsteuer
    • Keine AGB veröffentlicht
    • Keine Transparenz
    • Junges Unternehmen mit wenig Erfahrung
zu WirkaufendeinenFlug.de

Compensation2go

Ein weiteres junges Start-up, das das Geschäftsmodell des Forderungkaufs verfolgt, ist Compensation2go. Seit Januar 2016 ist das junge Unternehmen mit Sitz in Bochum tätig. Es funktioniert wie viele andere Verbraucherportale für Fluggastrechte. Habt ihr eine Flugverspätung, einen Flugausfall oder eine Nichtbeförderung in den letzten drei Jahren erlebt, könnt ihr euren Anspruch kostenlos auf der Webseite prüfen lassen. Gebt dazu alle wichtigen Daten an. Daraufhin erhaltet ihr eine Einschätzung, ob der Anspruch gerechtfertigt ist und wie hoch die Entschädigung ausfällt. Von der Entschädigungssumme zieht Compensation2go eine Provision von 29% zuzüglich Mehrwertsteuer ab. Von den folgenden Beträgen wird die Provision sowie die Mehrwertsteuer abgezogen: 250€ (284 CHF) bei einer Flugstrecke bis 1.500 Kilometer, 400€ (454 CHF) bei einer Strecke bis 3.500 Kilometer innerhalb der EU und 600€ (682 CHF) bei einer Strecke über 3.500 Kilometer. Wurde euch ein Alternativflug angeboten, den ihr wahrgenommen habt, halbiert sich die jeweilige Forderung, wenn dieser Alternativflug mit unwesentlicher Verspätung am Ziel eintrifft. Verkauft ihr die Forderung an Compensation2go, ist der Fall für euch nach Zahlung der Entschädigungssumme durch. Auch wenn der Fall nicht erfolgreich ausgeht, das Portal also keine Ersatzleistung von der Airline erzielt, behaltet ihr euer Geld. Die einzigen Kosten, die ihr tragt, sind die der Provision für das Portal. Diese werden direkt von der errechneten Entschädigungssumme abgezogen. Ein nettes Gimmick: Wenn ihr euer Glück zuvor selber bei der Airline probieren wollt, könnt ihr euch ein Muster-Mahnschreiben per E-Mail zusenden lassen.

Pro:

    • 0% Kostenrisiko
    • Provision: 29% plus Mehrwertsteuer
    • Kostenloser Anspruchsrechner
    • Zeitaufwand: 5 Minuten
    • Schnelle Prüfung der Ansprüche
    • Sofortentschädigung innerhalb von 24 Stunden
    • Muster-Mahnschreiben verfügbar

Contra:

    • Junges Unternehmen mit wenig Erfahrung
    • Keine Transparenz

zu Compensation2go.com

Frau steht in der Abflughalle eines Flughafens

Wie funktionieren die Verbraucherportale für Fluggastrechte?

Grundsätzlich arbeiten die Verbraucherportale für Fluggastrechte ähnlich. Zunächst prüfen sie kostenlos den Fall, ob der Anspruch gerechtfertigt ist und wie hoch die Entschädigungssumme ist. Dafür benötigen sie eure Daten. Dazu gehören beispielsweise der Ab- und Ankunftsflughafen, die Länge der Flugstrecke und ob es ein Direktflug war. Einige Portale stellen euch auch eine Flugnummer-Suchfunktion zur Verfügung. Für die Einschätzung und Prüfung des Anspruchs greifen die Verbraucherportale für Fluggastrechte auf verschiedene Datenbanken zurück. Sie enthalten Informationen zu früheren Fällen, Wetterinformationen und Daten zu Flughäfen. Besteht ein Anspruch und sehen die Erfolgsaussichten gut aus, übernehmen die Portale den Fall. Bei der weiteren Vorgehensweise gibt es zwei unterschiedliche Geschäftsmodelle. Zum einen gibt es Portale, die als Inkasso-Dienstleister fungieren. Sie setzen die Forderungen durch und ziehen bei Bedarf bis vor das Gericht, um die Ansprüche auf Entschädigung durchzusetzen. Bei diesen Portalen erhaltet ihr die Entschädigung erst, wenn der Fall geklärt ist. Zum anderen gibt es Verbraucherportale für Fluggastrechte, die eure Forderungen gegenüber der Airline abkaufen. Ihr erhaltet innerhalb weniger Stunden die Sofortentschädigung abzüglich Provision und Mehrwertsteuer. Damit ist der Fall für euch abgeschlossen, egal, wie es letztendlich ausgeht. Die Portale arbeiten in der Regel mit erfahrenen Anwaltskanzleien zusammen. Entweder geben sie die Fälle direkt an die Partneranwälte weiter oder setzen zunächst Mahnschreiben in ihrem Namen auf und setzen die Anwälte erst ein, wenn es zu einer Klage kommt.

Mein Fazit zu den Verbraucherportalen für Fluggastrechte

In jedem Fall ist ein Verbraucherportal für Fluggastrechte hilfreich. Wollt ihr Zeit, Nerven und Kosten sparen, solltet ihr die Dienste dieser Portale in Anspruch nehmen. Allerdings solltet ihr zuvor entscheiden, wann ihr eure Entschädigung haben wollt. Wollt ihr keine Zeit verlieren, euer Geld schnell erhalten und schnellstmöglich mit dem Fall abschliessen, könnt ihr „Wir kaufen deinen Flug“ oder Compensation2go nutzen. Könnt ihr auf euer Geld warten und wollt ihr den Ausgang eures Falls beobachten, empfehle ich euch Flightright.de oder Flugrecht.de. Allerdings müsst ihr hier mit eventuellen Zusatzkosten bei Gerichtsverhandlungen ausserhalb von Deutschland und Österreich sowie bei einer Vertragskündigung rechnen. Alle Vorteile sowie Nachteile der einzelnen Portale könnt ihr oben auf einen Blick sehen. Grundsätzlich gilt: Lasst die Airlines nicht ohne Entschädigungszahlungen davonkommen! Dafür gelten schliesslich eure Fluggastrechte.